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Fangbestimmungen

Allgemeine Fangbestimmungen zur Fischereiausübung

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Fangzeiten Wolfgangsee/Feuersee:

Täglich eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang !
Ausnahme: Aalangeln bis 24.00 Uhr möglich / Bedingung lt. Gesetz mindestens 2 Anwesende!

Fangzeiten Kiesweiher Gundelfingen:

Keine zeitlichen Einschränkungen !

Beachte: EISANGELN IST AN ALLEN SEEN VERBOTEN !!


Fangkontingent Wolfgang- und Feuersee Adelberg:

Erwachsene: 6 Fische pro Tag (maximal 2 pro Art)
Jugendliche: 3 Fische pro Tag (maximal 2 pro Art)

Fangkontingent Kiesweiher Gundelfingen:

Erwachsene: 6 Fische pro Tag (maximal 3 pro Art)
Jugendliche: 3 Fische pro Tag (maximal 2 pro Art)

Jahresfangbegrenzung:

Die Jahresfangbegrenzung bezieht sich je einmal auf den Kiesweiher Gundelfingen und je einmal auf den Wolfgang-/Feuersee
Erwachsene: pro Jahr 30 Fische (jedoch nur 20 pro Art)
Jugendliche: pro Jahr 20 Fische (jedoch nur 15 pro Art)

Gefischt werden darf mit zwei Handangeln mit einfach-Haken, ausgenommen Blinker / Spinner und Mehrfachhaken zum Raubfischfang. Eine Köderfischangel zählt als dritte Angel! Jugendliche dürfen am Wolfgang- und Feuersee Adelberg mit einer Handangel, am Kiesweiher Gundelfingen mit zwei Handangeln fischen.
Das Hältern von Fischen jeglicher Art und Größe ist am Wolfgang- und Feuersee Adelberg nicht gestattet, d.h. die gefangenen, maßigen Fische sind sofort weidgerecht zu töten.

Ausnahme:

Am Kiesweiher Gundelfingen ist bei Verwendung von einem knotenfreien, aus Textielien hergestellten Setzkescher, mit einer Mindestlänge von 3,50 Metern und einem Mindestdurchmesser von 0,40 Meter, ein Hältern erlaubt.

Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist nicht erlaubt!

Wahrend der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfischen verboten.

Die gesetzlichen und vom Verein festgelegten Schonzeiten und Schonmaße sind unbedigt einzuhalten!

Findet an einem unserer Vereinsgewässer eine Veranstaltung statt (z.B. Königsfischen, etc.), so ist dieses Gewässer drei Tage vor dem Veranstaltungstermin zum Angeln gesperrt.
Jeder gefangene maßige Fisch ist in der Jahreskarte/Tageskarte sofort einzutragen. Die Karten sind ordnungsgemäß zu führen, bei Kontrollen am See unaufgefordert vorzuzeigen und spätestens mit Ablauf des Jahres (31. Dezember) einschließlich der Fangliste Gundelfingen beim Hauptgewässerwart abzugeben.
Jedes Mitglied/Jahreskartenfischer hat in Bezug auf Sauberkeit am See, Ausfüllen der Tageskarten und angeführten Fangvorschriften die Verantwortung für seinen Gastfischer zu tragen. Zudem ist er verpflichtet sich zu überzeugen, dass der Gastfischer im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist. Das Fangkontingent für Gastfischer ist auf der Karte vermerkt und ist zu beachten. Die Tageskarten für Gastfischer sind vom jeweiligen Mitglied bei der ausgegebenen Stelle unverzüglich wieder abzugeben. es werden maximal zwei Tageskarten pro Angeltag und Mitglied ausgegeben.
Das anlegen von Feuerstellen und das Zurücklassen von Unrat am See können den Entzug der Fischereierlaubnis zur Folge haben.
Eventuelle Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der Satzung des Fischerverins Adelberg e.V.

Hauptgewässerwart